Sehr geehrte Eltern unserer Schulanfänger,
ich hoffe, Sie haben einen schönen Urlaub bzw. Ferien verbracht und fiebern nun mit Ihren Kindern dem bevorstehenden Schulanfang entgegen. Auch bei uns laufen die Vorbereitungen auf Hochtouren und wir freuen uns sehr, Sie und Ihr Kind bald an unserer Schule willkommen heißen zu dürfen.
Heute möchte ich Sie über die organisatorischen Rahmenbedingungen der Schuleingangsfeier informieren, die das Kultusministerium beschlossen hat und über die konkrete Umsetzung an unserer Schule.
Wie bereits im Elternbrief vor den Ferien informiert, beginnt die Schuleingangsfeier am 1. Schultag um 8.15 Uhr mit einer christlichen Andacht auf dem Pausenhof vorm Haupteingang der Schule.
Im Anschluss werden die Erstklässler dort von ihren Klassenlehrkräften gemeinsam mit den Zweitklässlern begrüßt, ihren Klassen zugeteilt und in die Klassenzimmer begleitet.
Der Unterricht endet für die Erstklässler am ersten Schultag um 11.00 Uhr.
Packen Sie in den Schulpack der Schulanfänger bitte das Mäppchen und die Jurismappe A4. Die restlichen Schulsachen laut Bedarfsliste packen Sie bitte in eine große Tüte und beschriften diese außen mit dem Namen Ihres Kindes. In der Aula wir ein Platz je Klasse eingerichten, an dem Sie die Tüte deponieren. Die Klassenlehrkraft holt die Sachen dort ab und bringt sie ins Klassenzimmer. Um 11.00 Uhr können Sie Ihr Kind dann wieder auf dem Pausenhof vor dem Haupteingang in Empfang nehmen.
Nun zu den pandemiebedingten organisatorischen Besonderheiten:
- Pro Schulkind dürfen 2 Erwachsene und jüngere Geschwisterkinder an der Schuleingangsfeier teilnehmen.
- Sowohl auf dem Schulgelände (Parkplatz, Pausenhof,…) als auch in den Innenräumen ist der Mindestabstand von 1,5m zwischen haushaltsfremden Personen einzuhalten und eine Maske zu tragen. Hier wird seitens des Gesundheitsministeriums und seitens unserer Schule eine medizinische Maske, die ein enges Anliegen gewährleistet, dringend empfohlen.
- Es ist leider nicht möglich, dass Eltern oder andere Begleitpersonen die Schulanfänger ins Klassenzimmer begleiten.
- Die Teilnahme an der Schuleingangsfeier und am Präsenzunterricht ist auch für Erstklässer und Erstklässlerinnen nur mit Nachweis eines negativen Testergebnisses (bzw. geimpft oder genesen) möglich. Um den ersten Schultag nicht mit der ersten Testung im Schulhaus zu belasten würde ich Sie bitten, Ihr Kind bereits am Montag (max. 24h alter Antigen-Schnelltest) in einem Testzentrum oder Apotheke testen zu lassen und das Testergebnis am Eingang zum Schulgelände vorzuzeigen.
- Wenn kein negativer und noch gültiger Testnachweis vorgelegt wird, müssen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 1 einen von der Schule gestellten Selbsttest durchführen oder das Schulgelände mit den Begleitpersonen wieder verlassen. Nur so können etwaige Infektionen früh genug erkannt werden.
- Auch Sie liebe Eltern/ Begleitpersonen möchte ich ausdrücklich bitten, sollten Sie nicht geimpft oder genesen sein, sich einem Antigen-Schnelltest oder PCR-Test am Tag vor der Schuleingangsfeier zu unterziehen.
Sollte die Schuleingangsfeier wegen schlechten Wetters in der Turnhalle stattfinden müssen, gelten über die o.g. Regelungen hinaus folgende Be-stimmungen:
- Im geschlossenen Raum dürfen keine musikalischen Darbietungen in Gesangsform stattfinden.
- In Innenräumen müssen die mit Abstand zum nächsten Haushalt zur Verfügung stehenden Plätze zum Zwecke der Kontaktdatenermittlung nummeriert werden, damit der Aufenthaltsort auch im Nachhinein noch festgestellt werden kann. Bitte merken Sie sich in diesem Fall Ihre Platznummer.
Unter Beachtung dieses Rahmenhygieneplans steht einer schönen Schuleingangsfeier, die Ihrem Kind in freudiger Erinnerung bleiben soll, nichts mehr im Wege. Über weitere Regelungen das Schuljahr betreffend werden Sie mit gesonderter Elternpost informiert. Ich wünsch Ihnen allen einen guten Schulstart und verbleibe bis dahin
mit herzlichen Grüßen
Yvonne Otten, Rin